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Kein Mensch hat das Land gemacht! Dieser Satz gilt heute mehr als je. Ungeachtet der schwierigen Haushaltslage sollten Land und Kommunen mit der Veräußerung ihrer Vermögenswerte
zurückhaltend sein. Grund und Boden, Gewässer, Lagerstätten von Rohstoffen etc. sollten grundsätzlich nicht veräußert werden. Vielmehr ist die Nutzung auf Zeit zu konzessionieren. Kommunen sind zu einer stärkeren
Nutzung von Pacht und Erbbaurechten zu ermutigen.
Der rechtliche Rahmen hierfür (z.B. das Erbbaurechtsgesetz) sollte diesbezüglich einer Generalinventur unterzogen werden. Der Einkommensstrom aus den
Konzessionen und Erbbaurechten schafft – anders als der einmalige Zufluss aus der Veräußerung von Vermögenswerten - einen nachhaltigen Einnahmestrom für die öffentliche Hand.
Konzepte der
Flächenkreislaufwirtschaft, Schrumpfungsstrategien und nachhaltige Planung werden durch das Erbbaurecht unterstützt. Probleme kann allerdings das Haushaltsrecht und die Abbildung in der kommunalen Doppik bereiten.
Literatur: J. von Heynitz, Das Erbbaurecht – ein dezentral einsetzbares Instrument zur Reform der Bodenordnung, in: Zeitschrift für Sozialökonomie 140 / März 2004, online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-140_Heynitz.pdf
D. Löhr, Ein Bodenfonds
für die Ausgabe von Erbbaurechten als Instrument der Bodenpolitik, Working Paper, 2009, online: http://www.zbf.umwelt-campus.de/fileadmin/user_upload/Material/ZBF_Working-Paper_6.pdf
Referenten: Ass. iur. Fritz Andres
Prof. Dr. Dirk Löhr Prof. Dr. Fabian Thiel
Anfragen bei: Prof. Dr. Dirk Löhr – dr.dirk.loehr@gmail.com
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