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Sozialwissenschaftliche Gesellschaft

Standpunkt:  Öffentlich-Private Partnerschafte(Public Private Partnerships)

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Die Erstellung von Infrastruktur und anderer öffentlicher Güter zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung ist eine originäre Aufgabe des Staates. Öffentlich-Private Partnerschaften (oder: Public Private Partnerships: PPPs) werden vor allem zur Lösung von finanziellen Problemen von Bund, Ländern und Gemeinden von der SG in diesem Zusammenhang sehr kritisch gesehen, wenngleich nicht gänzlich abgelehnt.

Die Wertschöpfungskette bei PPPs besteht aus den „Modulen“ Planung, Erstellung, Betrieb, Finanzierung und Verwertung. Von PPPs spricht man, wenn mindestens zwei dieser Elemente in der Hand eines privaten Akteurs ist. Nach Auffassung der SG sollte die öffentliche Hand bei Infrastrukturmaßnahmen immer das „wirtschaftliche Eigentum“ behalten, um die Gestaltungsmacht nicht aus der Hand zu geben. Ebenso sollte die Planung in der Hand der öffentlichen Hand sein. PPPs aus finanzieller Motivation mag aus kommunaler Sicht attraktiv sein, um haushaltsrechtliche Restriktionen zu umgehen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist jedoch die öffentliche Hand immer der bessere Schuldner, da die öffentliche Hand geringere Kapitalkosten als Privatunternehmen haben.

Gemeinsame Unternehmen (öffentliche Hand und Private) ergeben nur bei Interessen- konvergenz Sinn (in Gesellschaften verfolgt man einen „gemeinsamen Zweck“). Da normalerweise privatwirtschaftliche Investoren erwerbswirtschaftlich orientiert sind, die öffentliche Hand hingegen von Versorgungsgesichtspunkten geleitet sein sollte, besteht hier normalerweise ein Interessengegensatz. Insoweit ist das Schuldrecht und nicht das Gesellschaftsrecht das adäquate Terrain.

Grundsätzlich soll sich der Staat nicht alleine oder an der Seite von Privaten in unter- nehmerische Risiken hineinwagen, die außerhalb seiner Versorgungsaufgaben liegen.


Referent:
Prof. Dr. Dirk Löhr
dr.dirk.loehr@gmail.com
 

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